Förderung

Folgende Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für dich in Betracht kommen:

Ausbildungsförderung nach BAföG

Als Schüler der Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen kannst du einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch BAföG haben.

Ob du eine Förderung nach BAföG bekommst und wie hoch die Förderung ist, erfährst du bei dem Amt für Ausbildungsförderung deiner Stadt/Kreisverwaltung.

Weitere Informationen findest du auch unter: www.bafög.de

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher ist gemäß § 85 SGB III für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen.

Da der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit zurzeit über maximal 24 Monate (2. und 3. Ausbildungsjahr) ausgestellt wird, ist dafür eine Verkürzung der Ausbildungzeit um mind. 1 Jahr gemäß § 73 der Schulordnung Fachschule (Anerkennung von gleichwertigen Inhalten einer vorangegangenen Ausbildung) notwendig. Über die Verkürzung der Ausbildungszeit entscheidet die Sächsische Bildungsagentur.

Mehr zum Thema Bildungsgutschein erfährst du hier oder unter www.arbeitsagentur.de

Förderung durch Meister-BAföG

Als Schülerin oder Schüler der Fachschule für Sozialwesen könntest du einen Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ haben.

Mehr zum Thema "Meister-BAföG" erfährst du hier oder unter: www.meister-bafoeg.info.

Förderung durch den Freistaat Sachsen

Bei Teilzeitausbildung (berufsbegleitend) ist eine Förderung mit Weiterbildungsscheck möglich. 

Mehr zum Thema Weiterbildungsscheck findest du hier oder unter www.sab.sachsen.de